Bankenliquidität

Die Bankenliquidität (engl.: bank liquidity) umfasst alle flüssigen, jederzeit verfügbaren, Mittel eines Kreditinstitutes, welche zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit unumgänglich sind. Die Positionen sind auf der Aktivseite der Bilanz zu finden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bankenliquidität sind § 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) und die am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Liquiditätsverordnung (LiqV), die damit den bisherigen gültigen Grundsatz II der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ersetzt. Zu den Positionen, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht werden können, gehören hauptsächlich


  • börsengehandelte Wertpapiere

  • Guthaben bei anderen Kreditinstituten (vor allem Zentralbankgeld)

  • Kassenmittel und

  • freie Kreditlinien der Notenbank.


Die Bankenliquidität dient also vorrangig der Absicherung von Liquiditätsrisiken. Diese können sein:

1) Fristentransformation, d. h. Geld wird seitens der Bank länger angelegt, als es durch die Kunden zur Verfügung gestellt wird -> vorzeitige Kapitalabflüsse

2) verzögerte Zahlung von Zins- und Tilgungsleistungen seitens der Kunden -> ausbleibender Liquiditätszufluss mit folgender Liquiditätslücke

Desweiteren ist die Haltung flüssiger Mittel notwendig, um


  • das Mindestreservesoll bei der Zentralbank zu erfüllen

  • den Bargeldbedarf der Wirtschaft zu befriedigen und

  • Überweisungen der Kundschaft abwickeln zu können.

 
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