Ausländische Investmentgesellschaft

Eine ausländische Investmentgesellschaft gehört zu den Anbietern von Investmentfonds und unterliegt ausländischem Recht, d. h. sie hat ihren Hauptsitz in dem jeweiligen Land.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ausländische Investmentgesellschaften, die ihre Produkte auch in Deutschland vertreiben, unterliegen dem deutschen Investmentmodernisierungsgesetz (InvG) bestehend aus dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz. Dieses regelt die Zulassungsvoraussetzungen und die Besteuerung von Auslandsfonds und löst damit das bisherige Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandsinvestmentgesetz (AIG) ab.

Voraussetzung für den Vertrieb der Produkte in Deutschland ist eine schriftliche Anzeige mit der Absicht zum öffentlichen Vertrieb ihrer Produkte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Außerdem müssen bestimmte organisatorische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Beispiele


  • Verwaltung des Fondsvermögen durch eine Depotbank

  • inländische Kreditinstitute als Zahlstellen
    etc.


Auch ausländische Zweigstellen inländischer Investmentgesellschaften gehören zu ausländischen Investmentgesellschaften. Hierbei zählen Luxemburg und Irland zu den geläufigsten Ländern, in denen solche Filialen ihren Standort haben. Sollte der Fall eintreten, dass eine ausländische Investmentgesellschaft keine Zulassung erhält, dann darf sie ihre Produkte im Inland auch nicht vertreiben bzw. bewerben. Allerdings heißt das nicht, dass ein Anleger nicht in diese Fonds investieren kann.

 
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