Ein Aufhebungsentgelt entfällt bei normalen Ratenkrediten, da es sich hier in der Regel um kurz- bis mittelfristige Darlehen handelt. Die Gebühr wird von den Banken nur dann eingefordert, wenn es sich um ein langfristiges Darlehen handelt, bei dem die Zinsen über mehrere Jahre festgeschrieben sind. Bei Immobiliendarlehen sind das in der Regel 10 Jahre.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach dem jeweiligen sogenannten Zinsausfallschaden. Dieser ist umso höher, je länger die Restlaufzeit des Darlehens gewesen wäre, d. h. je früher ein Darlehen gekündigt wird, umso höher ist das Aufhebungsentgelt, welches der Kreditnehmer an die Bank entrichten muss.