Anlagefonds
Der Begriff „Anlagefonds“ ist die schweizerische Bezeichnung für den im Deutschen üblichen Begriff „Investmentfonds“. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das schweizerische Anlagefondsgesetz (AFG).
Die grundsätzliche Ausgestaltung von Anlagefonds ist gleichzusetzen mit den Investmentfonds. Ein Anleger beteiligt sich neben anderen Investoren mit seinem Vermögen an einer gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die in verschiedene Unternehmen (üblicherweise Aktien, Obligationen oder Geldmarktpapiere) investiert (=Fonds). Verwaltet wird alles auf Rechnung der Anleger von der Fondsgesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung.