Serie: Was ändert sich ab Januar 2018?

News vom 06.02.2018

Fokus auf PSD2: Änderungen ab Januar 2018

Inhaltsverzeichnis

  1. Neue Regeln für den Zahlungsverkehr
  2. Fazit

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Mit dem Januar 2018 beginnt natürlich nicht nur ein neuer Monat, sondern gleich ein neues Jahr. Entsprechend viele Änderungen gibt es – auch in Bezug auf das Bezahlen, aber generell in Sachen Geld und Finanzen. Was genau ändert sich durch die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) nun für Ihren Alltag? 

Neue Regeln für den Zahlungsverkehr

Die neuen Regeln für den Zahlungsverkehr treten nicht wie so viele Änderungen am ersten Tag des Monats in Kraft, sondern "erst" am 13. Januar 2018. Mit der sogenannten PSD2-Richtlinie ändern sich zum Beispiel europaweit einheitliche Vorgaben für Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking.

Vielleicht haben Sie ja auch schon Post oder eine wichtige Nachricht im Online-Bereich Ihrer Bank bekommen? Darin ging es mit Sicherheit um Anpassungen aufgrund er sogenannten "Payment Services Directive 2" (PSD2). Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen. 

Gut zu wissen: Die "Payment Services Directive" (PSD) ist grundsätzlich eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission. Diese soll Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum regulieren. Die PSD2 löst im Januar 2018 die Zahlungsdienste-Richtlinie PSD vom November 2007 ab. Die neuen Regeln sollen die Sicherheit und den Wettbewerb in der Zahlungsbranche, zum Beispiel mit Nichtbanken, erhöhen. 

Maximal 50 Euro: Haftungsgrenze sinkt

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Wird Ihre Bankkarte oder Kreditkarte bzw. Ihre PIN oder TAN für das Online-Banking missbräuchlich genutzt, sie geht verloren oder kommt weg, so haften Sie ab dem 13. Januar 2018 "nur" noch mit 50 Euro für entstandene Schäden, wenn die Sperrung noch nicht erfolgt ist. Bisher lag dieser Eigenanteil bei 150 Euro. Sie "sparen" also 100 Euro, wenn es zu solch einem Fall kommen sollte. 

Trotzdem sollten Sie auf Ihre Karten und Bankdaten so aufpassen, als wäre es Bargeld. Denn handeln Sie grob fahrlässig oder mit Vorsatz, so haften Sie im schlimmsten Fall auch weiterhin unbeschränkt – also im vollen Umfang. Hat Ihnen ein Dieb dann tausende Euro entwendet, so sehen Sie das Geld in der Regel nie wieder. 

Übrigens: Haben Sie die Karte oder das Bankkonto vor dem Missbrauch gesperrt, so haften Sie gar nicht und kommen somit ohne Eigenanteil davon. 

Reservierungen nur mit Zustimmung

Buchen Sie ein Hotelzimmer oder mieten Sie ein Auto, so haben die Anbieter bisher meist einen bestimmten Betrag auf Ihrem Kartenkonto als Sicherheit geblockt – in der Regel ohne dies groß vorher anzukündigen. Diese automatische Reservierung soll es ohne Ihre Zustimmung ab Januar 2018 nicht mehr geben. Dann müssen Sie dieser Sperrung ausdrücklich zustimmen. Erst danach darf die Bank einen bestimmten Betrag blockieren.

Die konkrete Summe können Sie im Online-Banking nachvollziehen. Nutzen Sie kein Internet-Banking, werden Sie auf anderen Wegen darüber informiert. Mit dieser Änderung soll mehr Transparenz geschafft werden. 

Gut zu wissen: Verweigern Sie die Geld-Sperrung durch die Bank, platzt der Vertrag mit dem Hotel bzw. der Autovermietung oder aber Sie müssen den Betrag in bar beim Anbieter hinterlegen. 

Rechtliche Grundlage für Zahlungsdienste

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Ab Januar gibt es mit der PSD2 eine rechtliche Grundlage für sogenannte Zahlungsauslösedienstleister. Dies sind in der Regel Drittanbieter, also Nichtbanken, über die Sie trotzdem Banking-Services nutzen können. Sie können über solche Fintechs zum Beispiel Überweisungen tätigen oder Informationen Ihres Kontos bzw. Ihrer Konten abrufen – Stichwort Multibanking. Ihre Bank muss solchen Diensten also einen gesetzlich definierten Zugang gewähren.

Dafür benötigen die Anbieter in der Regel Ihre ausdrückliche Erlaubnis sowie Ihre PIN und ggfs. auch eine TAN. Die Zahlungsauslösedienstleister sind ab 2018 innerhalb der EU gesetzlich anerkannt und unterliegen der Bankenaufsicht Bafin. In der Vergangenheit haben Geldinstitute Ihnen als Kunden teils die Weitergabe von Login-Daten und anderen wichtigen Bank-Informationen an Drittanbieter untersagt. Nun müssen sie sich öffnen und dem Wettbewerb stellen. Einige Banken haben bereits reagiert und stellen zum Beispiel selbst Multibanking-Funktionen zur Verfügung, wie der folgende Artikel zeigt: 

"Welche Banken Multibanking anbieten"

Zahlungsgebühren entfallen

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Unternehmen dürfen Ihnen ab Januar 2018 europaweit keine gesonderte Gebühr für gängige Zahlungsarten wie Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften berechnen. Diese neue Regelung gilt im Rahmen der PSD2 für Internet-Anbieter wie Online-Shops, Hotels und Fluggesellschaften, aber auch für stationäre Händler. 

Ob zum Beispiel auch PayPal darunter fällt, ist noch nicht vollkommen sicher (Stand: 12/2017). Online sollte PayPal allerdings als stark verbreitet gelten und damit eigentlich dazugehören. Bisher mussten Ihnen Händler ein zumutbares Zahlungsmittel ohne Extra-Gebühr anbieten. Aber auch hier war nicht immer sicher, welche Zahlungsanbieter dazu gehören und welche nicht. 

Zum Nachdenken: Online-Händler und Co müssen für das Bereitstellen einiger Zahlungsdienste Gebühren an den Anbieter abdrücken. Diese fallen auch weiterhin an. Die Unternehmen werden diese Kröte mit Sicherheit nicht einfach so schlucken. Nun können Sie sich selbst fragen, wer am Ende die Gebühren bezahlt. Unser Tipp: Letztlich zahlen Sie als Kunde die Gebühren als Teil Ihres Einkaufes mit. Nur merken Sie dann nicht direkt etwas davon. 


Fehlüberweisung zurückholen

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Haben Sie Geld an den falschen Empfänger überwiesen, so muss Ihnen Ihre Bank auf Anfrage alle nötigen Informationen zukommen lassen, um den Betrag der Transaktion wiederzuerlangen. Denn es kann schnell passieren, dass Sie zum Beispiel die falsche IBAN angeben. Damit landet das Geld auch bei einem anderen Empfänger als vorgesehen. 

Gut zu wissen: Auch beim Online-Banking gleicht die Bank nicht den Namen des Empfängers und die IBAN ab, sodass es durchaus zu Fehlüberweisungen kommen kann. 


Erstattungsrecht bei Lastschriften

Sie haben bei Lastschriften ein achtwöchiges Erstattungsrecht. Dieses hatten Sie in Deutschland zwar bisher auch schon, da es in der Regel traditionell in den Geschäftsbedingungen geregelt wurde. Nun wurde dieses Rückgaberecht für die SEPA-Basislastschrift auch auf Europa ausgeweitet. 


Fazit

Einige Regeln in Bezug auf Banken, Drittanbieter und Bezahlthemen ändern sich zwar, aber zumindest theoretisch scheinen Sie als Verbraucher alles in allem davon zu profitieren. Denn auf Sie kommen weniger Gebühren, mehr Anbieter sowie Sicherheit durch neue rechtliche Grundlagen zu. So kann ein Finanz-Jahr doch gern beginnen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2018. 

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Bildquellen:

Frauen mit Laptop und Karte: Citalliance | Dreamstime.com
Mann verliert Geldbörse: EURO Kartensysteme GmbH
Geräte auf Schreibtisch: starfinanz.de
PayPal-App: paypal.com
Überweisungsträger: Deutsche Bundesbank

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