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Zwischenschein

Bei einem Zwischenschein handelt es sich um ein Schriftstück, welches von Aktiengesellschaften (AG) ausgegeben wird. In der Regel erhalten zukünftige Aktionäre einen solchen Schein bei der Gründung einer Aktiengesellschaft.

Der Zwischenschein ist mit dem Namen des Aktionärs und dem Nennbetrag der zukünftigen Aktie zu versehen. Man bezeichnet ihn auch als Anteil- oder Anrechtsschein. Im Fachjargon ist der Zwischenschein auch als Interimsschein bekannt.

Letztlich sichert dieser Schein dem Inhaber zu, dass dieser Eigentümer der Aktie ist, auf die sich der Zwischenschein bezieht. Man könnte ihn im weitesten Sinne auch als Kaufoption bezeichnen.

Als einen wichtigen Punkt sollte noch darauf hingewiesen werden, dass der Zwischenschein nur dann ausgegeben werden darf, wenn die Aktiengesellschaft schon im Handelsregister (HR, Abteilung B) eingetragen ist, da es erst dann zur eigentlichen Gründung der Gesellschaft kommt. Ein Aktionär, der einen oder auch mehrere solcher Zwischenscheine erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld in jedem Fall darüber informieren, ob die Aktiengesellschaft, welche die Scheine veräußern möchte, denn auch im Handelsregister eingetragen ist. Gerade bei einem Kauf über das Internet hat es sich oftmals erwiesen, dass die Aktiengesellschaften, die hier ihre Zwischenscheine anbieten, meist nicht zur Gründung kommen. Besser wäre hier in jedem Fall immer ein persönliches Gespräch mit einem fachkundigen Berater, denn, ist das Geld erst einmal verloren, dürfte es recht schwierig werden, dieses dann auch wieder zurück zu erlangen.

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