Zweitplatzierung

Der Begriff „Zweitplatzierung“ meint im Zusammenhang mit dem Finanzwesen die nochmalige Ausgabe von bereits vorher platzierten Aktien, d.h. die Aktiengesellschaft (AG) macht den Investoren ein neues Angebot.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wenn Aktionäre (Teilhaber an der Aktiengesellschaft) eine nicht allzu geringe Menge ihrer Aktien verkaufen möchten, dann zeigen sie dies anhand eines Angebots an der Börse an. Entweder kauft die AG diese Aktien zurück und platziert sie neu oder sie werden direkt vom einen Aktionär an den anderen (oder die andere) umgeschichtet.

Der Aktienmarkt ist durch bestimmte Gesetze geregelt. So besagt beispielsweise das Aktiengesetz (AktG), dass eine Aktie nicht unter ihrem eigentlichen Nennwert verkauft werden darf. Anders jedoch verhält es sich bei der Zweitplatzierung. Denn da hier ausschließlich große Mengen an Aktien auf den Markt kommen, werden diese auch zu einem – manchmal weitaus günstigeren – Preis veräußert, sodass der Ausgabepreis jeder einzelnen Aktie auch unter den Nennwert rutschen kann.

Der Vorteil, der sich hieraus für das Unternehmen ergibt, scheint auf der Hand zu liegen: Nach Veräußerung der Aktien über die Zweitplatzierung befinden sich wesentlich mehr Aktien im Umlauf. dadurch wird das Handeln der Aktien erleichtert und die Liquidität steigt an.

 
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