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Zinssubvention

Unter einer Zinssubvention ist ein indirekter Zuschuss vom Staat bei einer Finanzierung zu verstehen. Der Kreditantragsteller erhält, sofern er entsprechende Förderungsvoraussetzungen erfüllt, einen unter den marktüblichen Bedingungen liegenden Finanzierungszins.

Ein bekanntes Beispiel einer solchen Zinssubvention ist das ERP-Sondervermögen (ERP = European Recovery Program) des Bundes aus dem Marshallplan zur Förderung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft. Für eine gerechte Zuteilung des Vermögens an Förderfähige wurde die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet, die die Kriterien prüft und schließlich zinsgünstige Finanzierungen ermöglicht. Darunter zählen unter Anderem:

•    Investitionskrediten an kleine und mittlere Unternehmen
•    Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau
•    Finanzierung von Energiespartechniken
•    Bildungskredite
etc.

Zinssubventionen stellen für die Kreditnehmer somit einen finanziellen Vorteil dar, der vom Staat gern geleistet und damit das Wirtschaftswachstum unterstützt wird.  

Bezahlen - aber richtig.
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