Zinsstatistik

Die Zinsstatistik (genauer: EWU-Zinsstatistik oder auf MFI-Zinsstatistik) wird seit Januar 2003 monatlich von allen Zentralbanken im Euro-Währungsraum erhoben. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung EZB/2001/18 der Europäischen Zentralbank (EZB).

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die deutsche EWU-Zinsstatistik wird von der Deutschen Bundesbank erhoben und ist eine auf einheitlicher Methodik basierende, volumengewichtete Stichprobe von etwa 200 in Deutschland ansässigen Banken und Bausparkassen (= MFIs -> Monetäre Finanzinstitute). Sie ersetzt die bis Juni 2003 gültige Bundesbank-Zinsstatistik.

Die MFIs melden die Zinssätze für auf Euro lautende Einlagen und Kredite, die sie mit privaten Haushalten inklusive privater Organisationen ohne Erwerbszweck und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften vereinbart haben. Dabei werden nur die Geschäfte mit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) gebietsansässigen Kunden erfasst.

Erhoben werden sowohl Bestände am Monatsende als auch Neugeschäfte innerhalb eines Monats. Die MFIs melden dabei für alle relevanten Meldepositionen einen volumengewichteten Durchschnittszinssatz. Dieser gilt für alle bei den MFIs am letzten Tag des Monats in der Bilanz enthaltenen relevanten Verträgen. Die Meldepositionen werden letztlich in eine entsprechende Instrumentenkategorie eingestuft, die sich wie folgt gliedern:

1) Neugeschäft

a) Täglich fällige Einlagen privater Haushalte
•    verzinsliche und unverzinsliche Einlagen
•    Geldkarten-Aufladungsgegenwerte
•    Gegenwerte im Zusammenhang mit elektronischem Geld
•    Konten mit und ohne Zahlungsverkehrsfunktion

b) Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Laufzeit …
… bis 1 Jahr
… über 1 Jahr bis 2 Jahre
… über 2 Jahren

c) Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate inkl. Spareinagen der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften mit vereinbarter Kündigungsfrist bis 3 Monate

d) Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist über 3 Monaten inkl. Spareinagen der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften mit vereinbarter Kündigungsfrist über 3 Monaten

e) Täglich fällige Einlagen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften

f) Einlagen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften mit vereinbarter Laufzeit …
… bis 1 Jahr
… über 1 Jahr bis 2 Jahre
… über 2 Jahren

g) Überziehungskredite an private Haushalte (Sollsalden auf privaten Konten)
•    eingeräumte und nichteingeräumte Dispositionskredite
•    Kontokorrentkredite

h) Konsumentenkredite an private Haushalte

i) Wohnungsbaukredite an private Haushalte

j) Sonstige Kredite an private Haushalte

k) Überziehungskredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

l) Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften

Die Deutsche  Bundesbank erstellt die Zinsstatistik zu monetären Analysezwecken und macht diese auch der Öffentlichkeit zugänglich. Mit ihr lässt sich sowohl die monetäre Entwicklung als auch der monetäre Transmissionsmechanismus untersuchen sowie die Stabilität des Finanzsystems überwachen. 

 
  • WhatsApp