Zinseszins
Die Zinseszinsen sind Zinsen, die auf nicht ausgezahlte Zinsen berechnet werden, d.h. sie werden dem Grundkapital (zu verzinsenden Kapital) hinzugefügt (kapitalisiert) und schließlich mit diesem auch wieder verzinst. Die Höhe ist dabei abhängig vom Zinssatz und von der Laufzeit und Höhe der Kapitalanlage.
Ermittelt werden die Zinseszinsen im Rahmen der finanzmathematischen Zinseszinsrechnung. Genauer gesagt wird festgestellt, auf welches Endkapital der Anleger kommt, wenn er einen bestimmten Kapitalbetrag über eine feststehende Laufzeit mit einem festen Zinssatz anlegt (Aufzinsung). Gleichzeitig kann man aber auch mit Hilfe einer entsprechenden mathematischen Zinseszinsformel ermitteln, welchen heutigen Zeitwert eine zukünftige Zahlung hat, sofern ein Zinssatz gegeben ist (Abzinsung).
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist für Schuldverhältnisse (darunter zählen auch Kapitalanlagen etc.) festgeschrieben, dass eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, nichtig, d.h. unwirksam, ist. Gelichzeitig gilt aber die Folgende Ausnahme:
„Sparkassen, Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren, dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen.“
Demnach ist also eine Zinseszinsvereinbarung in diesem Bereich erlaubt. Hier hat der Anleger den großen Vorteil, dass das Kapital „schneller“ wächst, da die gezahlten Zinsen kapitalisiert werden und damit den zu verzinsenden Grundbetrag erhöhen. Dadurch steigt auch der anfallende Zinsertrag an.