Zinsen

Zinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Geld. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies in Sach- oder in Finanzmitteln erfolgt. Üblicherweise wird das Geld über eine bestimmte Laufzeit hinweg überlassen, sodass auch die Zinsen über eine entsprechende Zeitperiode gezahlt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zinsen sind vom Empfänger des Geldes (auch Schuldner genannt) an den Überlasser (auch Gläubiger genannt) zu zahlen. Die Rahmenbedingungen werden dabei in aller Regel in einem rechtlich bindenden Vertrag (z.B. Kreditvertrag, Mietvertrag, Sparvertrag etc.) zwischen den beiden Parteien festgehalten und ausformuliert. Die Höhe der Zinsen richtet sich üblicherweise nach der aktuellen Marktlage, d.h. nach Angebot und Nachfrage der Marktteilnehmer.

Grundsätzlich lässt sich der Zins in zwei Arten gliedern:

1. aus der Sicht des Gläubigers-> Habenzins
2. aus der Sicht des Schuldners -> Schuldzins (auch Sollzins)

Ausgedrückt werden können die Zinsen in zwei verschiedenen Varianten:

1) Zinssatz
Damit drückt man die Zinsen als prozentuale Angabe pro Intervall (z.B. pro Jahr, pro Monat etc.) aus.

Beispiele:
5 % p.a. -> 5 Prozent pro anno (pro Jahr)
1 % p.M. -> 1 Prozent pro mese (pro Monat)
3 % p.Qu. -> 3 Prozent pro Quartal

2) Zinsbetrag
Die Zinsen werden hier als Pauschalbetrag angegeben und in einer Geldeinheit, d.h. als konkreter Geldbetrag, ausgedrückt. Der Zinsbetrag ergibt sich dabei vor Allem aus …

… der Kapitalhöhe (zu verzinsendes Kapital),
… der Laufzeit und
… dem vereinbarten Zinssatz.

 
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