Zinsausgleichsvereinbarung

Zinsausgleichsvereinbarungen sind Zinsinstrumente, bei denen zum Abschlusstag zwischen zwei Vertragsparteien ein Zinssatz vereinbart wird und gleichzeitig eine Ausgleichszahlung zum Abrechnungszeitpunkt vorgesehen ist. Hauptinstrumente einer solchen Vereinbarung sind ein Forward Rate Agreement (FRA) und ein Cap (Zinscap und -floor).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Forward Rate Agreement (FRA)
Das FRA ist ein außerbörsliches unbedingtes Zinstermingeschäft (Zinsderivat), bei dem sich der Käufer einen Zinssatz für einen zukünftigen Anlagezeitraum sichert. Als Erwerber treten dabei üblicherweise Marktteilnehmer auf, die eine in der Zukunft liegende Geldaufnahme geplant haben und sich durch einen FRA gegen steigende Zinsen absichern möchten. Gleichzeitig verzichten sie aber auch auf die Chance, an fallenden Zinsen zu partizipieren und damit mögliche Aufwendungen einzusparen.   

Grundsätzlich werden bei einem Forward Rate Agreement die folgenden Vereinbarungen bzw. Vertragspunkte festgehalten:

•    Zeitpunkt des Beginns der zukünftigen Geldaufnahme
•    Dauer der Geldaufnahme (Anlageperiode)
•    Höhe der Geldaufnahme (Nominalbetrag)
•    vereinbarter Zinssatz  (FRA-Satz oder Forward-Zins)
•    Referenzzins (Libor, Euribor etc.)

Nach Ablauf einer bestimmten Zeit (Vorlaufzeit) wird der aktuelle Stand des Referenzzinssatzes ermittelt und die Differenz zum vereinbarten FRA-Satz errechnet. Nun gilt Folgendes:

1. Käufer des FRA erhält mindestens Referenzzinssatz
2. Verkäufer des FRA erhält mindestens vereinbarten Zinssatz

Da aber reell betrachtet nicht beide Parteien zahlen, findet nur ein Zinsausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem FRA-Satz und dem Referenzzinssatz statt. Liegt also der Referenzzinssatz unter dem FRA-Satz, hat der Käufer der Zinsausgleichsvereinbarung dem Verkäufer zusätzlich zum Referenzzinssatz auch die Differenz zu zahlen (= Zinsausgleich).

2. Cap
Anwendung finden sie im vor Allem im Bereich der variablen Verzinsung zur Absicherung gegen mögliche Zinsänderungen. Bei einer solchen Zinsausgleichsvereinbarung werden Zinsober- (Zinscap) und Zinsuntergrenzen (Zinsfloor) in Form von Cap- und Floorraten vereinbart. Zudem kommt auch hier ein Referenzzinssatz (Libor, Euribor) zum Einsatz. Überschreitet dieser zu Beginn einer Zinsanpassungsperiode die jeweilige Caprate bzw. unterschreitet er die Floorate, zahlt der Cap am Ende der Periode die Differenz zwischen Referenzzinssatz und jeweiligen Rate (= Zinsausgleich).

 
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