Zinsanteil

Der Begriff „Zinsanteil“ findet speziell im Kreditwesen Anwendung. Damit meint man den Teil einer Kreditrate, der für die Zahlung der vereinbarten Zinsen für das Darlehen gedacht ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine solche Kreditrate kann entweder getrennt in Tilgungsanteil und Zinsanteil gezahlt werden, oder vereint in einer sogenannten Annuität, d.h. es gibt eine feste Rate bestehend aus Zins- und Tilgungsleistung.

Beispiel:
Rate = 1.000 €
-> anfängliche Zinsen = 600 €
-> anfängliche Tilgung = 400 €

Bei einem Kredit werden die Zinsen stets auf die bestehende Restschuld berechnet, d.h. mit laufender Tilgung des Darlehens sinkt auch die Restschuld und somit auch die Zinsen bzw. der Zinsanteil. Basis für die Berechnung bildet dabei der vereinbarte Nominalzins, der in der Regel in Prozent (%) und pro Jahr (p.a.) ausgedrückt wird.

Liegt ein Annuitätendarlehen vor (siehe Beispiel oben), so steigt der Tilgungsanteil mit sinken Zinsen, da die Annuität (Rate) an sich stets gleich bleibt.

Bei einem Abzahlungsdarlehen hingegen bleibt der Tilgungsanteil unabhängig vom Zinsanteil stets gleich, d.h. die Kreditrate an sich sinkt mit sinkendem Zinsanteil.

Beispiel:
Tilgungsanteil = 600 € (stets fest)
Anfänglicher Zinsanteil = 400 €
-> erste Rate = 1.000 €

Durch die Tilgung sinkt auch die Kreditschuld, d.h. bei der nächsten rate müssen weniger Zinsen gezahlt werden.

Tilgungsanteil 2 = 600 €
Zinsanteil 2 = 300 €
-> zweite Rate = 900 €
etc.

 
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