Zettelbank

Zettelbanken waren zu Zeiten der Ausgabe von Kassenanweisungen (Kassenscheine) rein privatrechtlich organisierte Banken, die üblicherweise als Aktiengesellschaften (AG) auftraten und eigene Banknoten bzw. Kassenscheine in Umlauf brachten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Zettel konnten schließlich bei Sicht durch den die Zettelbanken in Edelmetalle (Kurantmünzen) umgetauscht werden. Allerdings war der Banknotenumlauf dieser Scheine damals in anderen deutschen Ländern teilweise stark eingeschränkt, da üblicherweise Staatsbanken für die Ausgabe von Kassenanweisungen zuständig waren.

Zettelbanken waren also Kreditinstitute, die zur Ausgabe von Banknoten (Zetteln, Bankzettel) berechtigt waren. Ihren Höhepunkt hatten sie im 17./ 18. Jahrhundert, wo sie vor Allem in Großbritannien und Schweden weit verbreitet waren. Aber auch andere Länder wie Italien, Spanien, Frankreich, Portugal oder Deutschland folgten dieser Entwicklung. Die Banken waren mit verantwortlich für die Behebung der Zahlungsmittelknappheit und der Finanzierung der Industrialisierung. Allerdings wurde die Entwicklung der Zettelbanken dadurch behindert, dass die Banknotenausgabe auf die Staatsbanken überging. In Folge dessen und durch gesetzliche Bestimmungen wurden Zettelbanken beseitigt bzw. ersetzt oder sie gaben auf freiwilliger Basis ihren Geschäftsbetrieb auf.

Beispiel:
Sächsische Bank zu Dresden

 
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