Zertifizierung

Unter einer Zertifizierung versteht man im Allgemeinen ein Verfahren, mit dem die Erfüllung vorgeschriebener Standards und Methoden durch Ausstellung eines entsprechenden Zeugnisses oder Zertifikates dokumentiert und belegt wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine solche Zertifizierung findet man unter Anderem auch beim Abschluss von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen gemäß dem Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, kurz AltZertG). Eine Zertifizierung im Sinne dieses Gesetzes ist die Feststellung, dass die Vertragsbedingungen des Altersvorsorge-Versicherungsvertrages den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen des AltZertG entsprechen.

Als Zertifizierungsstelle tritt dabei die Bundeszentrale für Steuern auf, die durch einen Verwaltungsakt über die Zertifizierung und auch die Rücknahme bzw. den Widerruf dessen entscheidet. Dabei nimmt die Stelle ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr. Sie vergibt Zertifizierungsnummern und speichert entsprechende Daten und Informationen.

Zertifiziert wird nur auf Antrag des Anbieters, der die folgenden Dokumente vorzulegen hat:

• Unterlagen, die die vorausgesetzten Vertragsbedingungen belegen
• Bescheinigung der Aufsichtsbehörde über Umfang der Erlaubnis

Sollte der Antrag durch einen Spitzenverband der Unternehmen (Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute etc.) durchgeführt werden, kann die Zertifizierung durch einen als Muster verwendbaren Vertrages erfolgen.

Mit Hilfe der Zertifizierung bestätigt das Unternehmen gegenüber seinen Kunden, den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit die Einhaltung von Normvorgaben. Dadurch wird das Vertrauen in die Gesellschaft gestärkt. Die Information in den Verträgen erfolgt durch Aufnahme des folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Wortlautes:

„Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.“

 
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