Zeitwertbilanzierung

Unter der Zeitwertbilanzierung versteht man die bilanzielle Erfassung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten mit dem Wert zu einem festgelegten Zeitpunkt. Nach den International Accounting Standards (IAS) definiert sich der beizulegende Zeitwert (Fair Value) dabei als „der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte.“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei der Zeitwertbilanzierung wird also auch die Zeitkomponente der Werte berücksichtigt, da Wirtschaftsgüter im Laufe der Zeit auch an Wert verlieren. Demnach bilanziert man hier die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten stets nach dem aktuellen Wert, d.h. Abschreibungen und Wertkorrekturen werden abgezogen bzw. zugerechnet.

In den IAS ist vorgeschrieben, dass ein Unternehmen finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz stets zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren hat. Für die Folgebewertungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind hingegen die folgenden vier Einstufungen für die Bilanzierung zu beachten:

(a) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
(b) bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
(c) Kredite und Forderungen
(d) zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte


Grundsätzlich ist aber gesagt, dass ein Unternehmen auch bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten die Zeitwertbilanzierung anzusetzen hat. Bei den Verbindlichkeiten hingegen ist nur bei bestimmten Fällen dieser Ansatz heranzuziehen.

Genauere und detaillierte Vorschriften, Abgrenzungen und Richtlinien hinsichtlich der Zeitwertbilanzierung findet man in den IAS 39.

 
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