Zeichnungsrendite

Die Zeichnungsrendite wird auch Zeichnungsgewinn oder Emissionsrendite genannt und umfasst die vom Emittenten bei der Ausgabe von Wertpapieren versprochene Rendite, die der Käufer bis zur Veräußerung der Werte definitiv erzielen wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Üblicherweise wird die Zeichnungsrendite dann erzielt, wenn der Kurs des Wertpapieres kurz nach der Emission höher ist als der Emissionskurs, den der Käufer während der Zeichnungsfrist zu zahlen hatte. Ein solches Szenario findet man in der Regel bei der Neuemission von Aktien.

Aber auch bei verzinslichen, vor Allem festverzinslichen, Wertpapieren wird üblicherweise eine Zeichnungsrendite angegeben, die schließlich auf die Besitzdauer umgerechnet werden kann. Kursschwankungen am Markt während der Laufzeit haben dabei keine nennenswerten Auswirkungen auf diesen Gewinn.

Zeichnungsrenditen spielen vor Allem bei der Einkommenssteuerberechnung (EkSt) eine Rolle, da sie im Rahmen der Regeln für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften einkommensteuerpflichtig sind. Sie sind Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden Kapitalertrag.

 
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