Zahlungsfähigkeit

Mit dem Begriff „Zahlungsfähigkeit“ ist die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Person zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gemeint, d.h. man ist in der Lage, alle Schulden zeitgemäß abzuzahlen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Unternehmensbereich ist die Zahlungsfähigkeit eng mit der Liquidität verbunden, da die schnelle Umwandlung von Wirtschaftsgütern in liquide Mittel ein wichtiges Kriterium zur Feststellung dieser Fähigkeit ist.

Vor allem bei der Prüfung der Kreditfähigkeit steht die Ermittlung der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers im Vordergrund. Dabei werden seine finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse genau untersucht und gegenübergestellt. Durch diese Überprüfung soll festgestellt werden, ob der Kreditnehmer den zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

Voraussetzung für eine Kreditvergabe an einen Kreditnehmer ist also die positive Einschätzung der Zahlungsfähigkeit. Nachdem vom verfügbaren Einkommen beispielsweise die Lebenshaltungskosten, Raten für Versicherungen oder andere Darlehen und weitere Ausgaben abgezogen wurden, muss also ein ausreichender Betrag zur Verfügung stehen, der zur Tilgung der neuen Kreditraten ausreicht und eventuell noch einen Überschuss für Notfälle beinhaltet.

Ist bei einem Unternehmen eine negative Zahlungsfähigkeit festgestellt worden, dann könnte dies ein Hinweis auf einen baldigen Konkurs oder eine Insolvenz sein. Die kreditvergabe wird dann in aller Regel abgelehnt.

 
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