Wucher

Unter Wucher versteht man das Angebot einer Leistung im Zuge eines Rechtsgeschäftes, bei dem die schwächere Situationen eines Vertragspartners ausgenutzt wird und man für sich selbst oder für einen Dritten Vermögensvorteile verspricht bzw. sogar erzielt. Die rechtliche Grundlage ist sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch das Strafgesetzbuch (StGB).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bürgerliches Gesetzbuch
In dem Gesetzestext ist festgehalten, dass Rechtsgeschäfte, die auf Wucher hindeuten, nichtig sind. Als Wucher gilt demnach die Ausbeutung …

… der Zwangslage,
… der Unerfahrenheit,
… des Mangels an Urteilsvermögen oder
… der erheblichen Willensschwäche

eines anderen. Dabei muss vor Allem auch zu erkennen sein, dass der Vertragspartner für sich oder einen Dritten vermögensvorteile verspricht oder gewähren lässt, die wiederum in einem klaren Missverhältnis zur angebotenen Leistung stehen.

Strafgesetzbuch
Hier werden unter Anderem die Leistungsangebote genauer definiert. Demnach gilt als Wucher in der Definition des BGB, wer für sich oder einen Dritten …

… für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
… für die Gewährung eines Kredits,
… für eine sonstige Leistung oder
… für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen

Vermögensvorteile verspricht oder gewähren lässt. Wird ein Wuchergeschäft durchgeführt, kann der Leistende mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Wirken an dem Geschäft mehrere Leistende, Vermittler etc. mit, so können alle mit den entsprechenden Rechtsfolgen bestraft werden. Bei besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren betragen. Das StGB definiert als besonders schweren Fall die folgenden Szenarien:

•    Vertragspartner wird in wirtschaftliche Not gebracht
•    Täter begeht seine Tat gewerbsmäßig
•    Täter lässt sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen

Beispiele:
Lohnwucher
= Vergütung eines Arbeitnehmers steht in einem auffälligem Missverhältnis zur Arbeitsleistung
-> Ausnutzung der Zwangslage, Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

Mietwucher
= vereinbarte Miete übersteigt ortsübliche Miete um mehr als 50 Prozent
-> Miete steht in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters

Zinswucher

= vereinbarter Zinssatz liegt deutlich über den marktüblichen Bedingungen

 
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