Wohlverhaltensregel

Als Wohlverhaltensregeln bezeichnet man allgemein gültige Verhaltensregeln, die im Finanzwesen vor Allem bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen von großer Bedeutung sind. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) sind entsprechende Anforderungen sowohl bei der Erbringung solcher Dienstleistungen wie auch an die Wertpapierdienstleistungsunternehmen selbst formuliert und in entsprechenden Gesetzen (z.B. Wertpapierhandelsgesetz, WpHG) festgehalten worden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Zudem hat auch der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) entsprechende Wohlverhaltensregeln formuliert, die vor Allem Kapitalanlagegesellschaften einen verantwortungsvollen Umgang mit den Kapital der Anleger vorschreiben.

Die BVI-Wohlverhaltensregeln umfassen unter Anderem die folgenden Punkte:

„I. Die Kapitalanlagegesellschaft handelt bei der Verwaltung von Fonds ausschließlich im Interesse der Anleger.“

„II. Die Kapitalanlagegesellschaft informiert klar, umfassend und verständlich, um eine professionelle und sachgerechte Kundenwerbung und -betreuung zu gewährleisten.“

„III. Die Kapitalanlagegesellschaft sorgt dafür, dass die Fonds durch ein qualifiziertes Management entsprechend den Vertragsbedingungen verwaltet werden und wirkt Interessenkonflikten entgegen.“

„IV. Für die Ausführung von Wertpapiergeschäften gelten klare Grundsätze, die die marktgerechte Abwicklung und die Gleichbehandlung der Anleger sicherstellen.“

„V. Die Kapitalanlagegesellschaft gewährleistet durch organisatorische Maßnahmen und die sachgerechte Auswahl, Anleitung und Kontrolle der Depotbank die einwandfreie Bewertung, Verbuchung und Verwahrung des Fondsvermögens.“

„VI. Bei Delegation von Aufgaben stellt die Kapitalanalagegesellschaft sicher, dass das Interesse der Anteilinhaber gewahrt ist.“

„VII. Die Kapitalanlagegesellschaft wahrt die Integrität des Marktes.“

 
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