Wert, innerer

Der innere Wert ist abzugrenzen vom beizulegenden Zeitwert (Marktwert, Fair Value). Er wird auf Basis systematischer Berechnungen und Prognosen ermittelt und stellt den angemessenen Wert eines Wertpapieres bzw. eines zu Grunde gelegten Bewertungsgegenstandes dar.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In den International Financial Reporting Standards (IFRS) wird der innere Wert definiert als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert einer Aktie und dem vom Handelspartner z entrichtenden Betrag.

Beispiel: Optionen

Der innere Wert ist ein Maßstab dafür, ob die Ausübung der Option lohnenswert wäre. Hier unterscheidet man die folgenden drei Ausgestaltungen:

1. In-the-Money-Option (= Im Geld)
=> positiver innerer Wert

Call-Option (Kaufoption)
Basispreis < aktueller Marktkurs des Basiswertes (Kassakurs)

Put-Option (Verkaufsoption)
Basispreis > Kassakurs

2. At-the-Money-Option (Am Geld)
=> keinen inneren Wert, da Basispreis gleich bzw. nahe dem Kassakurs

3. Out-of-the-Money-Option (Aus dem Geld)
=> keinen inneren Wert

Ermittelt wird der innere Wert durch Berechnung der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs und dem Basispreis und der anschließenden Multiplikation mit dem Bezugsverhältnis.

Der innere Wert wird im Rahmen der Unternehmensbewertung auch als der Substanzwert des Unternehmens bezeichnet. Er ist vor Allem bei Betriebsübernahmen von großer Bedeutung, da er alle Faktoren berücksichtigt. So werden in die Berechnung unter Anderem die folgenden Positionen mit einbezogen:

- Aktiva-Positionen (Anlage- und Umlaufvermögen)
- Rückstellungen
- Verbindlichkeiten
- Sonderposten des Unternehmens
etc.

 
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