Vorzugsaktie

Vorzugsaktien sind eine spezielle Aktienart und differenzieren sich im Umfang ihrer verbrieften Rechte von den anderen Aktienvarianten, d.h. der Aktienbesitzer hat gegenüber den anderen Aktionären gewisse Vorrechte. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Aktiengesetz (AktG).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Deutschland sind stimmrechtslose Vorzugsaktien die Regel, bei denen der Inhaber bestimmte Dividendenvorzüge genießt, dafür aber kein Stimmrecht in der Hauptversammlung besitzt. Dieses Recht erhält der Aktionär aber zurück, sobald der vereinbarte Vorzug unvollständig oder gar nicht gezahlt wird und der Differenzbetrag zuzüglich zum jeweiligen Vorzug des nächsten Jahres nicht ausgeglichen wird. Das Stimmrecht behält er solange bis der Ausgleich erfolgt.

Eine Aktiengesellschaft darf dabei maximal 50 % des ausgebenden Aktienvolumens als Vorzugsaktien gestalten. Dadurch beschafft sich die AG neues Grundkapital, wo hingegen die Stimmrechte in der Hauptversammlung unverändert bleiben.

Die Dividendenvorzüge können beispielsweise wie folgt aussehen:

- Vorausdividende
-> Vorzugsaktionäre werden vor den Stammaktionären bedient (= Prioritätsklausel)
-> auch Mindestdividende genannt

- Zusatzdividende
-> Mehrdividende oder Überdividende

- Dividendennachzahlung
-> Nachzahlung für dividendenlose Jahre (= kumulative Vorzugsaktien)

Um den Vorzug bei dieser Aktienvariante erlöschen zu lassen, bedarf es neben einem Beschluss der Hauptversammlung (HV) der Zustimmung der Vorzugsaktionärs. Bei Aufhebung des Vorzugs wird dem Aktienbesitzer auch gleichzeitig das Stimmrecht in der HV gewährt, d.h. er wird zum Stammaktionär.

Vorzugsaktien notieren in der Regel geringer an der Börse als Stammaktien, da vielen Anlegern, insbesondere Großanlegern und ausländischen Investoren, das Stimmrecht sehr wichtig ist. Für die Kleinanleger, die sowieso nicht viel zu sagen haben, weisen sie üblicherweise eine höhere Dividendenrendite auf.

 
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