Vorstand

Der Vorstand ist ein Organ einer Organisation oder eines Unternehmens und für die Vertretung dessen nach außen verantwortlich. Oftmals stellt der Vorstand dabei gleichzeitig das geschäftsführende Organ dar. Je nachdem, um welche Organisation bzw. Rechtsform es sich handelt, gelten auch unterschiedliche Gesetzestextes.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Beispiele, die einen Vorstand haben:

1. Aktiengesellschaft (AG)
Die rechtliche Grundlage bildet das deutsche Aktiengesetz (AktG).

Leitung
Demnach hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft diese unter eigener Verantwortung zu leiten.

Geschäftsführung
Sind mehrere Personen im Vorstand vertreten, ist die Geschäftsführung von allen gemeinschaftlich vorzunehmen, wobei die Satzung auch hier wieder Abweichendes vorsehen kann.

Vertretung
Die Vertretung durch den Vorstand bezieht sich auf gerichtliche und außergerichtliche Fälle.

Bestellung
Bestellt werden Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre. Eine Verlängerung um maximal dieselbe Zeit ist zulässig. Das Organ kann aus einer oder mehreren natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen bestehen, wobei bei einem Grundkapital von mehr als drei Millionen Euro mindestens zwei Personen als Vorstand existieren müssen, sofern die Satzung nichts Anderes bestimmt.

2. Genossenschaft
Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz, GenG). Demnach hat eine Genossenschaft einen Vorstand sowie einen Aufsichtsrat zuhaben. Die Mitglieder müssen auch Mitglieder der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Die Vorstandsmitglieder sind in das Genossenschaftsregister einzutragen.

Vertretung
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Dabei sind die Mitglieder nur gemeinschaftlich zu Vertretung berechtigt.

Bestellung
Der Vorstand besteht aus zwei Personen, die wiederum durch die Generalversammlung bestellt werden.

 
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