Verzugszinsen

Unter Verzugszinsen versteht man eine besondere Form von Zinsen im Darlehensbereich. Sie müssen gezahlt werden, wenn der Darlehensnehmer mit den Leistungen, die er laut dem Verbraucherdarlehensvertrag an den Darlehensgeber schuldet, in Verzug gerät.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach darf der Darlehensgeber den geschuldeten Betrag jährlich mit einem Zinssatz belegen, der 5 Prozent über dem Basiszinssatz liegt. Dieser Basiszinssatz ist wiederum abhängig vom Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (EZB), der am 01. Januar und 01. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt wird.

Bei Immobiliendarlehensverträgen ist zu beachten, dass der Zinssatz für die Verzugszinsen nur 2,5  Prozent über dem Basiszinssatz liegen darf.

Grundsätzlich ist aber möglich, dass der Darlehensgeber auch einen höheren bzw. der Darlehensnehmer einen geringeren Schaden nachweist.

Die Verzugszinsen müssen auf einem gesonderten Konto verbucht werden und dürfen nicht mir anderen Forderungen verrechnet werden (zum Beispiel ausstehender Dispositionskredit auf dem Girokonto).

Verzugszinsen seit der Finanzkrise ab 2007

Die Verzugszinsen haben sich seit der Finanzkrise ab 2007 für Kunden positiv entwickelt. Manche Banken verzichten mittlerweile sogar komplett auf Verzugszinsen. Andere Institute haben die Verzugszinsen deutlich gesenkt.

 
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