Verzinsungsverbot

Verzinsungsverbote werden in der Finanzbranche als Verbote bezeichnet, die von der Zentralbank oder auch in manchen Fällen von der jeweiligen Regierung ausgesprochen werden können. Diese Verbote beziehen sich auf eine ausgesprochene Verfügung, die an die Banken gerichtet ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Hierbei wird ganz klar bestimmt und verfügt, bei welchen Geldanlegern keine Zinsen gutgeschrieben werden dürfen. Hierbei handelt es sich um Investoren, bei denen man durchaus berechtigte Zweifel bei der Einlageart und bei der Herkunft ihrer Gelder haben muss. Darunter zählen häufig Geldsummen ausländischer Anleger, die besonders hoch angesehen werden und als „heißes Geld“ bezeichnet werden.

Die Verzinsungsverbote richten sich immer gegen das heiße Geld und wurden bereits 1972 in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern eingeführt.

Diese Verbote werden auch dann ausgesprochen, wenn es sich um Umgehungsgeschäfte handelt. Bei diesen Geschäften meint man Immobilienkäufe, Aktienkäufe oder Käufe von Gesellschaftsanteilen. Hier spricht man im Finanzwesen auch im Zusammenhang mit dem Verzinsungsverbot vom sogenannten „Negativzins“.

 
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