Verwässerung

Verwässerung bezeichnet man im Finanzwesen auch als sogenannte „Kapitalverwässerung“. Damit ist die Folge eines nicht angepassten oder ungleichen Verhältnisses zwischen Unternehmenswert und dem erhöhten Grundkapital gemeint.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Verwässerungen treten im Allgemeinen in Aktiengesellschaften bei einer entsprechenden Kapitalerhöhung auf. Ein solcher Sachverhalt liegt genau dann vor, wenn der eigentliche Passivtausch oder Gratisaktien auf den Markt gebracht werden.

Auch liegt Verwässerung banktechnisch dann vor, wenn dadurch eine Kurssenkung der alten sich auf dem Markt befindlichen Aktien durch die jungen neu ausgegebenen Aktien bewirkt wird. Bei einer entstandenen Kursminderung spricht man auch von einer „Substanzminderung der alten Aktienpakete“ in den Handelshäusern.

Auch diejenigen, die eine Umwandlung von gewissen Rücklagen in ein Grundkapital anstreben, tragen zu einer Verwässerung bei. Man kann sie aber auch durchaus erhalten, wenn man sich zum Beispiel eine neue Aktie zulegt, die aber einer anderen Gattung zugehört. Ein Beispiel hierzu wären die Vorzugsaktien zu nennen. Auch die werden dann unter dem jeweiligen Kurs der eigentlichen sogenannten Stammaktien herausgegeben. Diese Vorzugsaktien haben aber, wie der Name schon sagt, die gleichen Gewinnrechte wie die Stammaktien. Wenn durch Verwässerung ein Verlust in finanzieller Hinsicht eingetreten sein sollte, dann sollte man sich um geldlichen Ausgleich kümmern, der im Allgemeinen im Umfang eines sogenannten Bezugsrechtes gewährt wird.

 
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