Versicherungsbürgschaft

Unter einer Versicherungsbürgschaft versteht man einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich ein (Kredit)Versicherer (= Bürge) gegenüber einem Gläubiger dazu verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Schuldners (Bürgschaftsnehmer) einzustehen. Dabei ist die Versicherungsbürgschaft klar abzugrenzen von der „normalen“ Bankbürgschaft, da bei der ersten Variante lediglich ein Versicherer als Bürge auftreten kann.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Versicherungsbürgschaften werden vor allem von Kaufleuten, Gesellschaften, juristischen Personen, Kleingewerbetreibenden oder geschäftlich tätigen Privatpersonen in Anspruch genommen, da sie einige Vorteile mit sich bringt:

•    unabhängig von Banken
•    Entlastung der Kreditlinie bei der Hausbank
•    schnelle Antragsbearbeitung
•    professionelle Abwicklung von Avalaufträgen
•    Liquiditätsvorteil
u.s.w.

Der Bürge wird üblicherweise dann in Anspruch genommen, wenn beim Bürgschaftsnehmer Zahlungsunfähigkeit nachzuweisen ist. Das ist besonders bei Unternehmen mit dem Auftreten einer Insolvenz der Fall.

Eine Versicherungsbürgschaft wird insbesondere vor dem Hintergrund der geltenden Basel II-Richtlinien für Banken zu einem wichtigen weiteren Standbein für ein Unternehmen, wenn es weiterhin erfolgreich sein möchte.

Für die Versicherungsbürgschaft über einen Versicherer spricht insbesondere, dass bei den Versicherern in der Regel deutlich geringere Sicherheiten gestellt werden müssen, wie das ansonsten bei einer Bank in der Regel ist. Als Unternehmer gewinnt man durch eine Versicherungsbürgschaft zusätzlich Liquidität. Darüber hinaus wird man durch den Weg über einen Versicherer unabhängiger von seiner Hausbank.

 
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