Vermögensverwalter

Vermögensverwalter sind im Bereich des Asset Management (Vermögensverwaltung) tätig und können entweder bankenunabhängig als sogenannte Finanzportfolioverwalter oder in Verbindung mit Kreditinstituten vorkommen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Um eine Tätigkeit als Vermögensverwalter ausführen zu können, ist nach Kreditwesengesetz (KWG) die Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig, die auch für die zukünftige Kontrolle und Überwachung dergleichen zuständig ist. Da sich der Geschäftsbereich auf das Wertpapierwesen spezialisiert, ist sowohl das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) als auch das Investmentgesetz (InvG) bedeutende rechtliche Grundlage für einen Vermögensverwalter.

Vermögensverwalter sind vor Allem für vermögende Privatkunden und institutionelle Anleger zuständig.

Sie …
… verwalten und betreuen das Wertpapiervermögen
… analysieren und strukturieren regelmäßig das verwaltete Vermögen (eigenständig)
… erarbeiten spezielle Angebote vor Allem in Hinblick auf eine Steueroptimierung für den Anleger
… gründen und verwalten Stiftungen
… sind zuständig für Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen
etc.


Die Grundlage für die Zusammenarbeit von Vermögensverwaltern und Anlegern ist ein Vermögensverwaltungsvertrag, in dem die Grundlagen der Tätigkeit und der Umfang des Portfolios festgelegt werden. Demnach muss der Vertrag unter Anderem die folgenden Fakten enthalten:

- das zu verwaltende Vermögen
- die Anlageziele des Kunden
- die Anlagestrategie des Kunden
- Provisionen der Vermögensverwalters für seine Tätigkeit
- Berichterstattung
etc.

Eine etwas weiter gefasste Bedeutung des Begriffs „Vermögensverwalter“ bezieht sich auf Personen oder Unternehmen, die Bestandsvermögen wie Grundbesitz, Kunstgegenstände etc. für einen Dritten nach dessen Vorgaben aufbewahrt und betreut. Anders als bei den oben genannten Vermögensberatern ist hier kein eigenständiger Entscheidungsspielraum vorhanden.

 
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