Betriebswirtschaftlich unterteilt man das Vermögen eines Unternehmens in Anlage- und Umlaufvermögen. Es ist auf der Aktivseite der Bilanz als Mittelverwendung unter diversen Positionen zusammengefasst. Dazu zählen gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) beispielsweise die folgenden:
A) Immaterielle Vermögensgegenstände wie …
… selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
… entgeltlich erworbene Konzessionen
… Geschäfts- oder Firmenwert
… geleistete Anzahlungen
B) Sachanlagen wie …
… Grundstücke
… grundstücksgleiche Rechte
… Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
… technische Anlagen und Maschinen
… andere Anlagen
… Betriebs- und Geschäftsausstattung
… geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
C) Finanzanlagen wie …
… Anteile an verbundenen Unternehmen
… Ausleihungen an verbundene Unternehmen
… Beteiligungen
… Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
… Wertpapiere des Anlagevermögens
… sonstige Ausleihungen
D) Vorräte wie …
…Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
… unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
… fertige Erzeugnisse und Waren
… geleistete Anzahlungen
E) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wie …
… Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
… Forderungen gegen verbundene Unternehmen
… Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
… sonstige Vermögensgegenstände
F) Wertpapiere wie …
… Anteile an verbundenen Unternehmen
… sonstige Wertpapiere
G) Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
Vermögen
Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter und Ansprüche auf Güter, die sich im Eigentum einer Person befinden. Zum Vermögen gehören – unabhängig davon, ob im In- oder Ausland – vor allem Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparguthaben, Aktien und Fondsanteile, bewegliches Vermögen, Haus- und Grundstückseigentum sowie dingliche Rechte an Grundstücken.
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