Verbriefung, synthetische

Die synthetische Verbriefung ist eine spezielle Variante der Verbriefungen, bei der nicht Forderung selbst (hierbei entstehen Asset Backed Securities) sondern das damit verbundene Risiko (hierbei entstehen Kreditderivate) verkauft und in handelbare Wertpapiere umgewandelt wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei den synthetischen Verbriefungen findet also lediglich eine schuldrechtliche Übertragung der Forderungsrisiken (z.B. Ausfallrisiko) statt. Die Forderungen (z.B. Baudarlehen an ein Kreditnehmer) selbst bleiben in der Bilanz des verkaufenden Unternehmens (Originator) stehen und werden rechtlich nicht an eine Einzweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, kurz SPV) ausgesondert. Demnach verändern sich auch nicht die Eigentumsverhältnisse am verbrieften Kredit.

Der grobe Ablauf einer synthetischen Verbriefung sieht wie folgt aus:

1. Risikoübertragung an SPV durch Originator (Risikoverkäufer bzw. Sicherungsnehmer)
2. Verbriefung in Kreditderivate durch SPV und Begebung am Kapitalmarkt
3. Risikoprämie von Originator an SPV für Übernahme des Risikos
4. bei eventuellem Ausfall Ausgleichszahlungen durch SPV an Originator

Der Investor eines Kreditderivates erhält seine Zahlungen (Zins und Tilgung der Anlage) aus den Zahlungen der zu Grunde liegenden Forderung.

Mögliche Kreditderivate, die rein rechtlich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt sind und die bei synthetischen Verbriefungen am Kapitalmarkt begeben werden können, sind:

- Credit Default Swaps (CDS)
- Total (Rate of) Return Swaps
- Credit Spread Options
- Credit Linked Notes (CLN)


Wenn ein Unternehmen grundsätzlich nur darauf aus ist, das Kreditrisiko zu minimieren ohne eine Umstrukturierung der Aktiva vorzusehen, ist die synthetische Verbriefung das optimale Instrument. Allerding ist der Nachteil im Gegensatz zur True Sale-Verbriefung, dass der Originator nicht sofort Liquidität erhält sondern erst, wenn das Risiko eintritt.

 
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