Verbindlichkeit
Unter Verbindlichkeiten versteht man Belastungen einer natürlichen oder auch juristischen Person, ausgenommen der Lebenserhaltungskosten. Allgemein gesagt drückt dieser Begriff die Schulden aus.
Zu den Verbindlichkeiten zählen beispielsweise
- die Tilgung vorhandener Kredite,
- die Ratenzahlung auf eventuelle Ratenkäufe sowie
- sonstige Zahlungsverpflichtungen.
Solange man die Verbindlichkeiten bedienen kann, ist es nichts Schlimmes, Ratenzahlungen tätigen zu müssen. Sofern die Verbindlichkeiten jedoch die Einnahmen übersteigen, spricht man von einer Überschuldung. Gegebenenfalls müsste hier geprüft werden, ob ein Verbraucher- bzw. Regelinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende haben Verbindlichkeiten zu begleichen. Hier gilt ebengleiches.
Bei juristischen Personen, die eine Bilanz aufstellen (Z.B. Banken etc.), findet man die Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und stellen jene Posten dar, die das Unternehmen zu begleichen hat.