Umwandlung

Der Begriff „Umwandlung“ hat in der Finanzwelt mehrere Bedeutungen. Grundsätzlich bedeutet es aber eine Veränderung in der Struktur eines zu Grunde liegenden Finanzobjektes bzw. ein Umtausch innerhalb eines Portfolios.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei Anleihen gibt es die Möglichkeit, Änderungen der Bedingungen vorzunehmen. Diese Option muss aber bereits im Vorfeld vertraglich eingeräumt werden. Meist werden die Änderungen hinsichtlich der Tilgung und der Verzinsung im Vertrag festgelegt.

Aktien können ebenfalls umgewandelt werden. So kann die Satzung beispielsweise bestimmen, dass auf Verlangen eines Aktionärs seine Aktie, bei der es sich um eine Inhaberaktie handelt, in eine Namensaktie umgewandelt wird.

Der Unterschied der Inhaberaktie zur Namensaktie liegt darin, dass der Besitzer einer solchen Aktie auch ohne zusätzlichen Nachweis als Anteilseigner einer Gesellschaft akzeptiert wird. Da sie auf den Inhaber und nicht auf den Namen lautet, kann sie ohne Aufwand übereignet werden und eignet sich daher ausgezeichnet für den Handel an der Börse. Die Namensaktie wird hingegen auf den Namen des Aktionärs ausgestellt und in dem Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. Um eine Namensaktie weiterzugeben, bedarf es häufig der Einhaltung bestimmter Bedingungen. Jeder Eigentumswechsel muss der jeweiligen Gesellschaft gemeldet werden. Da die Gesellschaft den Verkauf der Aktie akzeptieren muss, erschwert dies die Übertragbarkeit der Aktie.

Im Gesellschaftsrecht beschreibt der Begriff „Umwandlung“ die Veränderung der Rechtsform eines Rechtsträgers. Durch Spaltung, Verschmelzung oder Fusionen von Unternehmen oder einfach durch einen Wechsel der Form wird sie vollzogen. Hierbei unterliegt sie dem Umwandlungsgesetz.

 
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