Umschuldung

Unter der Umschuldung versteht man die vorzeitige Ablösung eines bestehenden Kredites durch die Aufnahme eines neuen Darlehens, d.h. mit dem neuen Kredit wird die alte Schuld beglichen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Darlehen mindestens in der Höhe der noch bestehenden Restschuld aufgenommen wird und die alte Schuld überhaupt vorzeitig abgelöst werden darf.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Für einen Darlehensnehmer lohnen sich Umschuldungen besonders in Niedrigzinsphasen. Sollten beim bereits bestehenden Darlehen schlechtere Konditionen vereinbart worden sein, kann der Interessent mit einem neuen Kredit die alte Schuld zu besseren Konditionen umschulden (zu tilgen), denn er profitiert von der aktuellen Marktlage und damit von niedrigeren Kreditzinsen.

Gemeinhin handelt es sich bei einer Umschuldung also um die Aufnahme eines neuen Darlehens zur (Sonder)Tilgung eines oder mehrerer alten(er) Kredite(s). Ob eine solche Sondertilgung bei der bestehenden Schuld möglich ist, erfährt der Interessent bei der kreditgebenden Bank oder aus den Kreditunterlagen (Darlehensbedingungen).

Eine von vornherein geplante Umschuldung findet man bei Zwischenfinanzierungen. Hier geht der Kreditnehmer von Beginn an die Verpflichtung ein, die bestehende Schuld durch ein in Zukunft aufzunehmendes Darlehen abzulösen. So werden beispielsweise Bausparverträge zwischenfinanziert bis sie fällig werden und der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann. So sichert sich der Darlehensnehmer verhältnismäßig günstige Konditionen für seine Finanzierung.

Gründe für die Inanspruchnahme einer Umschuldung können sein:

•    Umwandlung kurzfristiges Darlehen in langfristiges
•    Umwandlung variabler Darlehenszins in Festzins
•    Auslauf Zinsfestschreibung (Ablehnung Darlehensverlängerung seitens des Darlehensnehmers)
u.s.w.

 
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