Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst all die Vermögensgegenstände in einem Unternehmen, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Unternehmen im laufenden Geschäftsbetrieb zu dienen, d.h. sich nur kurzfristig im Betrieb und somit auch in der Bilanz befinden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die gesetzliche Grundlage ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Demnach gliedert sich das Umlaufvermögen in

- Vorräte
- Forderungen und sonstige vermögensgegenstände
- Wertpapiere
- Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks


Zum Umlaufvermögen zählen also beispielsweise Rohstoffe, Forderungen aus Lieferung und Leistung oder Anteile an anderen Unternehmen etc., d.h. alles, was kurzfristig an das Unternehmen gebunden ist und schnell in Liquidität (Geld) umgewandelt werden kann.

In der Bilanz steht das Umlaufvermögen auf der Aktivseite (links) und wird in der Regel unterhalb des Anlagevermögens aufgeführt. Alle Teile des Umlaufvermögens müssen in der Bilanz ausgewiesen sein.

 
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