Tobin-Steuer

Die Tobin-Steuer (engl.: Tobin Tax) ist eine Devisenumsatzsteuer für alle internationalen Devisengeschäfte. Sie wurde im Jahre 1972 vom US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler James Tobin vorgeschlagen, von den Regierungen aber noch nicht umgesetzt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Ziel von Tobin war, mit dieser Steuer die Spekulationen auf die Währungsschwankungen einzudämmen und damit die Devisenmärkte zu stabilisieren. Deshalb sollte der Steuersatz auch eher gering gehalten werden, um die Nicht-Spekulanten nicht zu benachteiligen.

Demnach schwebte ihm ein Steuersatz zwischen 0,5 und 1,0 Prozent vor, der einheitlich auf alle Devisengeschäfte erhoben werden sollte.

Eingeführt wurde die Tobin-Steuer noch nicht, doch es haben sich bereits einige Länder dafür ausgesprochen. So haben beispielsweise Belgien und Frankreich die Einführung der Steuer schon beschlossen, allerdings vor dem Hintergrund, dass alle EU-Mitgliedsländer mitziehen. Im Jahre 2005 hat sich auch der damalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder dazu bekannt, die Tobin-Steuer als durchaus sinnvoll zu halten. Auch Österreich, Brasilien und Venezuela haben sich diesen Meinungen angeschlossen, doch bisher bleib die Steuer noch im verschlossenen Kämmerchen.

Alternative zur Tobin Steuer

In Anbetracht dessen, dass die Tobin Steuer sich nie durchsetzen konnte, haben sich mehrere Staaten auf die Suche nach einer Alternative gemacht. In Deutschland wurde in Folge der Finanzkrise ab 2007 beispielsweise die sogenannte Bankenabgabe eingeführt, die der Systematik der Tobin Steuer nahe kommt, um Systemrisiken verringen sollen.

 
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