<section class="site-section section-content"> <div class="row"> <div class="col-md-8 blog-content"> </div> <div class="col-md-4 sidebar"> </div> </div> </section>

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.

Termineinlagen

Unter einer Termineinlage, auch Termingeld genannt, versteht man eine kurzfristige Einlage von Kundengeld auf Termingeldkonten. Dieses Guthaben steht den Instituten befristet für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

Bei Termineinlagen unterscheidet man zwei Arten: Festgelder und Kündigungsgelder.

1. Festgelder

Hier vereinbart der Kunde mit der Bank eine feste Laufzeit von mindestens 1 Monat (30 Tage).

2. Kündigungsgelder

Kunde und Bank vereinbaren eine Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat.

Termineinlagen werden üblicherweise besser verzinst, als Sichteinlagen (Guthaben auf Girokonten). Die Verzinsung hängt dabei von der Höhe der Einlage und von der Laufzeit bzw. Kündigungsfrist ab. Dafür sind die Anlagesummen aber in der Regel auch höher. Die Zinsen werden dann

-> bei Festgeldern am Ende der Laufzeit gutgeschrieben und
-> bei Kündigungsgeldern bei Fälligkeit nach Kündigung bzw. am Ende des Geschäftsjahres gutgeschrieben

Für jede Termineinlage erhält der Kunde ein gesondertes Termingeldkonto. Wird bei Festgeldern vor Zeitablauf keine Weisung erteilt, dann verlängert die Bank das Termingeld in der Regel um dieselbe Laufzeit zu den gleichen Konditionen. Die bereits gezahlten Zinsen werden dann mit verzinst (Zinseszinseffekt). Auf Grund der möglichen Verlängerung erhalten Termingelder oft such den Charakter mittel- oder langfristiger Geldanlagen.

Normalerweise werden Termineinlagen zu folgenden Zwecken verwendet:

- Anlage von Geld für baldige Zahlungsverpflichtungen
- Anlage von kurzfristig nicht benötigtem Geld
- Anlage von Geld zur Überbrückung von Zeitzonen bis zu einer besseren Anlagemöglichkeit
- Liquiditätsreserve

Die Vorteile dabei sind unter Anderem:

- kurzfristige Verfügbarkeit (kurze Laufzeit)
- kein Kursrisiko
- marktgerechte Verzinsung

Eie vorzeitige Verfügung über Termingelder, d.h. während der vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist, ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings kann es sein, dass in der Praxis die folgenden Regelungen getroffen werden:

- vorzeitige Verfügung möglich, aber
-> keine Zinsen
-> niedrige Zinsen für tatsächliche Laufzeit
-> Vorschusszinsen

- keine vorzeitige Verfügung aber Bereitstellung eines Kredites bis zur Fälligkeit des Termingeldes

Bezahlen - aber richtig.
Mit der Deutschland-Kreditkarte Classic.