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Tenderverfahren

Ein Tenderverfahren ist ein Zuteilungsverfahren, welches über eine Ausschreibung abgewickelt wird und bei dem Angebote an die jeweiligen Bieter bzw. Geschäftspartner verteilt werden. Ein solches Verfahren findet man sowohl bei der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen ihrer Refinanzierungsgeschäfte als auch bei der Deutschen Bundesbank im Wertpapierwesen zur Platzierung von bestimmten Bundeswertpapieren etc.

Der grundsätzliche Verfahrensweg bei solchen Ausschreibungen ist in beiden Bereichen gleich.

1. Tenderankündigung
2. Vorbereitung und Abgabe von Geboten durch die Bieter
3. Zusammenstellung der Gebote
4. Tenderzuteilung und Bekanntmachung der Tenderergebnisse
5. Bestätigung der einzelnen Zuteilungsergebnisse
6. Abwicklung der Transaktionen


Es gibt allerdings einzelne Unterschiede innerhalb dieses Verfahrens. So werden beispielsweise verschiedene Tenderarten verwendet.

Europäische Zentralbank

Grundsätzlich unterscheidet man hier zwei Arten: Standardtender- und Schelltenderverfahren.

Das Standardtenderverfahren ermöglicht allen Geschäftspartnern die Teilnahme und dauert in der Regel von der Ankündigung bis zum Zuteilungsergebnis 24 h.

Das Schnelltenderverfahren ist nur bestimmten Geschäftspartnern vorbehalten und wird in verkürzten Abständen durchgeführt. In der Regel beträgt die Zeitspanne zwischen Ankündigung und Zuteilungsergebnis maximal 1 h.

Bezüglich der Refinanzierungsgeschäfte unterscheidet man bei der EZB zwei Arten von Tendern: Haupttender und Basistender.

- Haupttender
-> wird im Standardtenderverfahren durchgeführt
-> wöchentlich angebotenes Hauptrefinanzierungsgeschäft der Zentralbank

- Basistender
-> wird im Standardtenderverfahren durchgeführt
-> monatlich angebotenes längerfristiges Refinanzierungsgeschäft
-> teilweise auch Laufzeiten von bis zu drei Monaten

Zu den Offenmarktgeschäften der EZB zählen aber auch die Feinsteuerungsoperationen, welche zur Steuerung der Marktliquidität und der Zinssätze dienen. Hier werden neben den befristeten Transaktionen (Pensionsgeschäfte und Pfandkredite) auch Käufe bzw. Verkäufe von

- Schuldtiteln und
- Devisenswapgeschäften

und die Hereinnahme von Termineinlagen durchgeführt. Dies erfolgt im Schnelltenderverfahren.



Deutsche Bundesbank

Hier wird ein Tenderverfahren wird bei der Platzierung von z.B. Bundesanleihen oder Bundesschatzanweisungen verwendet. Durchgeführt wird es zwischen ihr und verschiedenen Kreditinstituten, die durch eine öffentliche Ausschreibung aufgefordert werden, Gebote abzugeben. Voraussetzung zur Abgabe von Geboten ist die Mitgliedschaft der Institute in der „Bietergruppe Bundesemissionen“ der deutschen Bundesbank.

Bei diesen Tenderverfahren unterscheidet man zwei Arten: Mengentender und Zinstender.

- Mengentender
-> Anleger sollen Zeichnungsbeträge aufgeben
-> Konditionen der Emission stehen bereits fest
-> Zuteilungssatz für jeden Anleger gleich

- Zinstender
-> wird auch Preistender genannt
-> Anleger sollen Zeichnungsbeträge und Zinssätze/ Kurse aufgeben
-> Mindestzins seitens des Emittenten möglich

Die Verfahrensregeln beim Tenderverfahren der Deutschen Bundesbank sind wie folgt festgelegt:

(1) Übermittlung der Kaufgebote am Bietungstag bis spätestens 11 Uhr per E-Mail an die Bundesbank

(2) Mindestnennbetrag der Gebote = 1 Mio. € oder ein Vielfaches

(3) Kursgebote müssen auf mindestens 0,01 % lauten

(4) Gebote ohne Kursangabe („billigst-Gebote“) bzw. mehrere Gebote zu unterschiedlichen Bietungskursen sind möglich

(5) Die Bundesbank gibt einen Grenzkurs vor (akzeptierter marginaler Mindestsatz)

(6) Zuteilung: Beginnt beim höchst gebotenen Kurs und wird solange verteilt, bis das Emissionsvolumen verbraucht ist; Volle Zuteilung für alle, die über dem Grenzkurs liegen; Repartierung (Kürzung bzw. Aufteilung des Zuteilungsbetrages) aller Gebote, die beim Grenzkurs liegen; Keine Berücksichtigung der Gebote unter dem Grenzkurs

-> Amerikanisches Verfahren
Die Zuteilung erfolgt zu den individuell gebotenen Sätzen, d.h. der Bieter muss den jeweils gebotenen Kurs oder Zinssatz zahlen. Alle Gebote, die keinen Kurs angegeben haben, werden zum gewogenen Durchschnittskurs zugeteilt, d.h. es werden alle akzeptierten Kursgebote in € (alle über dem Grenzsatz) und der Grenzsatz an sich addiert und dann mit dem bereits zugeteilten Volumen dividiert.

-> Holländisches Verfahren
Die Zuteilung erfolgt zu einem einheitlichen Zinssatz oder Verkaufskurs.

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