Telefonhandel

Der Telefonhandel steht als Oberbegriff für den außerbörslichen Handel mit Wertpapieren aller Art. Hierbei verhandeln die einzelnen Vertragspartner, in der Regel Banken und Makler, die Preise für jedes einzelne Geschäft vollständig frei aus.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Bezeichnung „Telefonhandel“ rührt noch aus einstigen Zeiten, als die hier getätigten Umsätze fast ausschließlich über das Telefon erledigt wurden. Auf Grund der historischen Hintergründe beließ man es auch weiterhin bei diesem Begriff. Mittlerweile werden die Geschäfte aber über Bildschirme und Computer abgewickelt.

Der Telefonhandel wird in drei Bereiche eingeteilt: Zum Einen findet man hier den außerbörslichen Terminhandel und zum Anderen den Handel unnotierter Titel und der vor- und außerbörslichen Handel notierter Titel.

Terminhandel
Dabei werden die Erstplatzierungen von Aktien, Obligationen und anderen Finanzinstrumenten gehandelt. Ebenfalls ist hier häufig die Rede vom „Handel per Erscheinen“ oder dem „Pre-IPO-Handel“. „IPO“ steht dabei als Abkürzung für „Initial Public Offer“ und ist ein durchaus üblicher Begriff in der Börsenwelt.

Notierte Titel
Das bedeutet, dass der Handel selbst außerhalb der Öffnungszeiten der Börse erfolgt.

Bis zum heutigen Tage unterliegt der Telefonhandel keiner Aufsicht, d.h. auch keiner Aufsichtsbehörde, und wird auch sonst nicht überwacht, was das Ganze für einige Anleger etwas riskant erscheinen lässt.

 
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