Syndizierung

Der Begriff „Syndizierung“ oder auch „Syndikation“ (kurz: Syndikat) findet im Finanzwesen bei der Vergabe von Großkrediten eine Anwendung. Hierbei geht es speziell um die Bildung eines Bankenkonsortiums zur Vergabe von größeren Darlehen, sogenannte syndizierte Kredite oder auch Konsortialkredite.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei einer Syndizierung schließen sich also mindestens zwei Banken zu einem Konsortium zusammen, um an einen Kreditgeber einen Großkredit vergeben zu können und somit die Ausfall- bzw. Kreditrisiken aufteilen zu können. Syndizierung hilft außerdem, die Regelungen des Kreditwesengesetzes (LWG) hinsichtlich der Großkreditvergabe zu umgehen. Hier wird beispielsweise gesagt, dass eine Bank an einen Kreditnehmer Kredite von maximal 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Institutes ohne Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vergeben darf.

Grundsätzlich darf man unter einer Syndizierung ein Zusammenschluss mindestens zweier Parteien verstehen, die sich gegenseitig unterstützen und Risiken, Kosten etc. aufeinander aufteilen. Üblicherweise geht diese Maßnahme von einer Partei aus, sodass diese der anderen Partei eine entsprechende Vergütung beispielsweise für die Risikoübernahme zahlt.

 
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