Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist ein Fonds, der an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Durch die Einlage, die so genannte Zustiftung, erhöht sich das Kapital dieser Stiftung.
Der Stiftungsfonds kann auch mit dem Namen des Gründers verknüpft werden. Das ist auch bei einer Treuhandstiftung möglich. Die Gründung eines Stiftungsfonds ist möglich mit einem Einsatz an Kapital in Höhe von ab 5.000 Euro, damit aus den Erträgen sofort eine schnell spürbare Hilfe erreicht werden kann. Dabei müssen keine Behörden beteiligt werden.
Stiftungsfonds unterstützen konkrete Projekte, wie
- die Kinderhilfe,
- die Welthungerhilfe oder
- den Umweltschutz.
Man kann damit bestimmte Länder, Kontinente oder Förderbereiche unterstützen. Der Stiftungsfonds darf von einer Privatperson, die den Stiftungsfonds gegründet hat, beworben werden. Dadurch wächst das Kapital. Bei bestimmten Anlässen können Freunde, Bekannte und Verwandte eine Zustiftung zum Stiftungsfonds übergeben, wenn der Stiftungseigentümer darum gebeten hat. Auch regelmäßige Monatsbeiträge oder Jahresbeiträge sowie sonstige geplante Einzahlungen erhöhen das Stiftungsfonds-Kapital. Dadurch wird natürlich die Förderung der Projekte vorangebracht und eine nachhaltige Hilfe ermöglicht.
Ein entsprechend hohes Fondsvermögen wirft auch höhere Erträge ab, die für den Verwendungszweck eingesetzt werden können. Will man nicht mehr ständig einzahlen, so besteht auch keine Verpflichtung dazu. Kann oder will man nicht mehr einzahlen, kann man das Gründungskapital für den guten Zweck „arbeiten“ lassen.