Steuerdumping

Der Begriff „Steuerdumping“ bezeichnet die Maßnahme, eine Ansiedlung in einem bestimmten Gebiet zu fördern. So werden beispielsweise ausländische Steuerpflichtige im Inland gegenüber den inländisch Steuerpflichtigen gefördert und privilegiert.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Steuerdumping ist besonders seit der Finanzkrise ab 2007 ein Thema, das von immer mehr Regierungen in Angriff genommen wird. So haben zahlreiche Länder Steuerdumping genutzt, um sich selbst in eine bessere Position zu bringen. In der Europäischen Union gerieten besonders Irland und Luxemburg in den Fokus. Mittlerweile wird Steuerdumping in der Europäischen Union weniger, auch weil Schlupflöcher im nationalen Recht der Mitgliedsstaaten geschlossen und allgemeine Regeln für alle Mitgliedsstaaten angewendet werden.

Beispiel für Steuerdumping

Man nehme beispielsweise als Gebiet die komplette Europäische Union, welche einen größeren Wirtschaftsraum darstellt, und aus der EU nehme man Estland als Beispiel für ein einzelnes Gebiet in diesem größeren Wirtschaftsraum. In Estland soll nun mit Hilfe von Steuerdumping dazu verholfen werden, dass sich mehr Menschen und Unternehmen ansiedeln. Dafür wird von der Regierung beschlossen, dass teilweise oder ganz in Estland auf einen Teil der Steuern oder sogar auf die kompletten Steuern, die von Unternehmen oder Personen bezahlt werden müssen, verzichtet wird – zeitweise, versteht sich. In dieser Zeit, während die Steuern für die Unternehmen oder die Personen ganz oder teilweise wegfallen, wird dieses Terrain selbstredend sehr attraktiv, sodass eine Ansiedlung in diesem Gebiet stattfinden wird.

Nun wird schnell ersichtlich, dass in diesem Beispiel für Estland – und damit auch im weiteren Sinne für die komplette Europäische Union – Gelder wegfallen. Steuern kommen dem Staat zugute – wenn auf einen Teil der Steuern oder gar auf die komplette Steuer während einer bestimmten Zeit verzichtet wird, entfallen dem Staat Einnahmen. Allerdings rechtfertigt sich das vorübergehende Steuerdumping damit, dass diese verloren gegangenen Einnahmen nach einer erfolgreichen Ansiedlung durch spätere Steuerzahlungen der in die Siedlung angelockten ausgeglichen werden.

 
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