Stadtschaften

Der Begriff der „Stadtschaften“ bezeichnet im Bereich des Banken- und Finanzwesens die öffentlichen Kreditanstalten. Diese sind rechtskräftig infolge staatlicher Verleihung. Der Staat verleiht also diesen Kreditanstalten eine besondere Rechtskraft, so dass sie als öffentlich-rechtliche Kreditanstalten bezeichnet werden können.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Diese Stadtschaften haben Vereinigungen von Eigentümern, die bebaute Hausgrundstücke besitzen oder solche, die noch bebaut werden. Außerdem können auch Erbbauberechtigte Vereinigungen gründen.

Zweck
dieser Stadtschaften ist es, den Mitgliedern durch eine Grundschuld oder aber eine Hypothek ein entsprechend gesichertes Darlehen zur Tilgung und Abzahlung zu ermöglichen bzw. zu gewähren.

Besonders im ehemaligen Preußen um die Zeit nach 1918 spielten Stadtschaften eine Rolle. Sie wurden sogar von staatlicher Seite gefördert. Die Stadtschaften sind also öffentlich-rechtliche Kreditgeber oder Kreditanstalten, die eine Charakter ähnlich einer Genossenschaft haben. Die Mitglieder dieser Genossenschaft sind Hauseigentümer, Baugrundeigentümer oder Erbbauberechtigte. Durch die Mehrheit an Personen kann eine Hypothek bzw. ein Darlehen zu besonders günstigen Konditionen aufgenommen werden und die Sicherheit der Rückzahlung gegenüber dieser öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt ist gewährleistet.

Es gibt auch noch Stadtschaften bei Fotografien, die im Gegensatz zu Landschaften Häuser und Straßenzüge zeigen. Also handelt es sich neben den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten im Finanzwesen außerdem bei Stadtschaften um bestimmte Stadtteile auf fotografischen Aufnahmen.

 
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