Staatsbank

Der Begriff „Staatsbank“ ist heutzutage eher seltener anzutreffen. Man versteht darunter eine Bank, die sich hauptsächlich um die finanziellen Angelegenheiten des eigenen Staates kümmert. Heute bezeichnet man diese als „Landesbanken“ oder „Zentralbanken“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Über allen Landes- und Zentralbanken waltet die Europäische Zentralbank (EZB). Die bekanntesten Staatsbanken waren:

- die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik und
- die Bay'rische Staatsbank.


Die ehemalige Staatsbank der DDR in Berlin wurde heute zu einem Hotel umgebaut.

Die Bay'rische Staatsbank erhielt ihren Namen erst im Jahre 1918 nachdem die Monarchie beendet wurde. Der Ursprung liegt im Jahre 1780. Markgraf Alexander von Brandenburg-Ansbach gründete diese in Ansbach als Hochfürstlich-Brandenburg-Anspach-Bayreuthische Hofbanco. Dieser lies sich durch die Königliche Bank Berlin inspirieren. Bereits 1807 zog die Bank in das fränkische Nürnberg, als Königliche Bank Nürnberg. Ihren Sitz hatte sie damals am Lorenzer Platz, wo heute die Volks- und Raiffeisen-Bank Nürnberg ihren Hauptsitz hat. 1970 wurde die Staatsbank in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt. Dies diente dem Zweck, die Fusion mit der Bayrischen Vereinsbank zu erleichtern. Diese Fusion fand 1971 statt. So war sicher gestellt, dass die bislang geführte Tradition der Bayrischen Staatsbank, auch aufrecht erhalten wurde. Einige Bankhäuser führen traditionell diesen Begriff auch heute noch in ihrem Namen.

Landesbanken als Staatsbanken

Die Landesbanken werden heute noch immer teilweise als Staatsbanken bezeichnet. Sie sind allerdings ausschließlich für die einzelnen Bundesländer zuständig und befinden sich zudem mehrheitlich in deren Besitz. Auch die Deutsche Bundesbank ist keine Staatsbank im Sinne der Definition.

 
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