Spin-Off

Führt ein Unternehmen einen so genannten Spin-Off durch, wird eine Geschäftseinheit aus dem jeweiligen Betrieb ausgegliedert. Es entsteht eine neue, eigenständige Firma. Der Begriff stammt dabei aus dem Englischen und bedeutet übersetzt soviel wie "Ausgliederung".

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Da dieser Teil aus dem alten Unternehmen ausgegliedert wurde, erhalten die Aktionäre als Ausgleich für die Abgabe dieses Teil des Unternehmens aus der neuen Firma Gratisaktien bzw. ihnen wird das Recht gewährt, diese Aktien zu kaufen.

Nun hat der Aktionär verschiedene Möglichkeiten. Zum Einen kann er von dem Recht Gebrauch machen und diese Aktien unter Umständen zu einem Vorzugspreis erwerben. Er kann aber auch darauf verzichten, das Recht selbst in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann er dieses Recht, ebenfalls an der Börse, weiter veräußern. Diesen Vorgang nennt man Bezugsrechtshandel.

Aber ganz gleich, ob der Aktionär nun diese neuen Firmenanteile selbst erwirbt (Ausgabe von Neuaktien), oder ob er seine Bezugsrechte verkauft, sollten dem Alt-Aktionär weder rechtliche noch finanzielle Nachteile entstehen.

Ein Spin-Off bietet einem Unternehmen durch die Umwandlung von einem Anteil in eine Beteiligung des Unternehmens die Möglichkeit, kurzfristig Kapital zu erhalten. Ein Spin-Off ist oftmals auch der erste Schritt, der einem kompletten Verkauf eines Unternehmens voran geht.

 
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