Sperrfrist

Eine Sperrfrist in der Finanzwelt findet man speziell im Aktienbereich. Die Sperrfrist aus diesem Sektor wird auch als Lock-up-Periode bezeichnet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wenn ein Unternehmen an die Börse geht, kann eine Sperrfrist vereinbart werden. Während dieser dürfen besonders die institutionellen Anleger nach ihrem Gang an die Börse keine ihrer Aktien verkaufen. Hierzulande sind übliche Sperrfristen zwischen 6 und 18 Monaten der Regelfall.

Die Vereinbarung einer Sperrfrist kommt meist nach einer Neuemission von Aktien in Frage. Das Ziel ist vor allem eine sorgfältige Kurspflege. Wenn nämlich die großen Aktienpakete sofort verkauft werden würden, so hätte das einen rasanten Sturz des Aktienkurses zur Folge.

Namhafte Börsen-Experten bescheinigen, dass es in Deutschland rein technisch keine Möglichkeit gibt, diese Sperrfrist zu umgehen. Es gibt aber die Möglichkeit, dass beispielsweise eine große Firma aus der Kommunikationsbranche ein Abkommen abschließt, wo bereits während der eigentlichen internen Handelssperrfrist Aktivitäten auf dem Markt zulässig sind. So können Aktien bis zu einem bestimmten Termin zurück gekauft werden. Natürlich werden diese Rückkäufe von Aktien unter Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften und Richtlinien für Aktien durchgeführt. Zurück gekaufte Aktien werden von dieser großen Firma annulliert, d.h. sie gelangen nicht mehr auf den Aktienmarkt und können daher nicht erworben oder weiter veräußert werden.

 
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