Sparkasse

Sparkassen sind gemeinnützige Kreditinstitute und treten vorrangig als öffentlich-rechtliche Einrichtungen (Anstalten des öffentlichen Rechts) auf, wobei es auch wenige freie Institute (Stiftungen des privaten Rechts oder wirtschaftliche Vereine) gibt. Im deutschen Bankensystem sind sie den Universalbanken zuzuordnen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die rechtlichen Grundlagen bilden
- das Kreditwesengesetz (KWG)
- das Sparkassengesetz (SpkG)
- die jeweilige Satzung

Laut dem KWG dürfen nur die folgenden Unternehmen das Wort „Sparkasse“ in ihrer Firmenbezeichnung, als Zusatz zur Firma, zur Bezeichnung des Geschäftszweckes oder für Werbezwecke nutzen:

-> öffentlich-rechtliche Sparkassen, die eine Zulassung zum Geschäftsbetrieb haben
-> andere Unternehmen, die die Bezeichnung nach den bisherigen Vorschriften geführt haben
-> Unternehmen, die durch neu gegründet werden und die „Sparkassenmerkmale“ erfüllen

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und ihre Träger sind in der Regel Gemeinden, Städte, Kreise oder Zweckverbände. Auf diese ist üblicherweise auch ihr Geschäftsgebiet begrenzt. Anders als andere Unternehmen besitzen Sparkassen kein Grundkapital, sondern haben eine aus Überschüssen gebildete Sicherheitsrücklage. Demnach ist ihr Geschäftszweck auch nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet. Die Einlagen bei Sparkassen sind durch die regionalen Einlagenstützungsfonds geschützt.

Der Sparkassenbereich ist in drei Stufen gegliedert:

1. Überregionale Ebene
= Bundesgebiet -> DekaBank

2. Regionale Ebene
= Länder -> Landesbanken/ Girozentralen

3. Lokale Ebene
= Gemeinden, Städte -> einzelne Sparkassen

Sparkassen betreiben alle üblichen Bankgeschäfte mit privaten Haushalten, Unternehmen, Kommunen und institutionellen Kunden. Besonderes Augenmerk legen sie dabei auf das Spargeschäft und die Gewährung von Realkrediten (Baufinanzierung). Bezüglich ihres Geschäftsbetriebes gelten aber gewisse Prinzipien:

1. Enumerationsprinzip
= Verbot aller Geschäfte, die nicht ausdrücklich durch Satzung erlaubt sind

2. Regionalprinzip
= Kredit nur an Kunden mit Wohnsitz bzw. Niederlassung im räumlichen Geschäftsbereich

3. Verbundprinzip
= Zusammenarbeit mit Verbundpartnern durch die Sparkassen-Finanzgruppe

Angebote der Sparkassen

Sparkassen bieten Privatkunden ein breites Angebot an verschiedenen Finanzdienstleistungen. Zwar bieten unterschiedliche Sparkassen teilweise auch unterschiedliche Produkte an. Grundsätzlich findet man die folgenden Geschäftsbereiche aber bei allen Sparkassen:

  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Geldanlage
  • Finanzierung
  • Altersvorsorge
 
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