Sorten

Der Begriff „Sorten“ ist im Bankgeschäft eine umgängliche Bezeichnung für eine ausländische Währung in Form von Noten und Münzen, d.h. es bezeichnet das ausländische Zahlungsmittel in physischer Form (Bargeld).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wird mit Sorten gehandelt, so bedarf es in Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nach §32 Kreditwesengesetz (KWG) bei einem gewerbsmäßigen Handel mit Sorten erteilt. Die Sorten stehen dann unter besonderer Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Handelsüblich sind Sorten mit einem Gang zur Bank zu erwerben. Sie unterliegen stetig dem Kurs, den ihre Währung inne hat. Dieser ist sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Bedeutung. Der Wechselkurs gibt an, in welch einem Verhältnis die eigene Währung zur Währung eines anderen Landes steht und somit liegt ebenfalls fest, zu welchem Wert getauscht werden kann. Ein Wechselkurs unterliegt Schwankungen, die zum Beispiel durch Änderungen des Angebots- und Nachfrageverhaltens eines Landes ausgelöst werden können.

 
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