Seit dem Jahre 2005 sind solche Versicherungsunternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, die am Kapitalmarkt angesiedelt sind.
Das bedeutet: Kapitalmarktlastige Unternehmen haben die Pflicht, ihre Konzernabschlüsse nach IAS/IFRS aufzustellen. Dies wird unter Solvency I erledigt. Häufig hört man auch den Begriff „Rechnungslegung“, der allerdings dasselbe meint.
Nicht nur Kapitalmarkt orientierte Unternehmen sind zu Solvency I verpflichtet. Auch alle anderen Unternehmen haben das Recht, ihre Konzernabschlüsse nach diesen Regelungen aufzustellen.
Diese Offenlegung durch Solvency I hat den Vorteil, dass ein Unternehmen bei positiv ausfallenden Konzernabschlüssen selbstredend auch positiv auffällt. Solvency I beinhaltet bei der Aufstellung folgende Themen:
→ Die Rückversicherungsaufsicht – also, hat eine Versicherung – gerade im Bereich der Lebensversicherung – genügend Eigenkapital, um im Falle einer Versicherungsauszahlung an den Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nachzukommen?
→ Die Solo- und Gruppenaufsicht sowie
→ die Aufsicht eines Finanzkonglomerats – also eines Unternehmens, welches Dienstleistungen im kompletten Finanzsektor anbietet. Neben Kredit- und Geldgeschäften beinhaltet dies auch Versicherungen.
Solvency I wird voraussichtlich im Jahre 2010 von Solvency II abgelöst. Das im Jahre 1970 entstandene Modell ist selbstverständlich teilweise überholt. Weiterhin drückt Solvency I derzeit auf wirklich einfachste Weise komplexe Finanzgeschäfte aus, sodass es einer Überarbeitung bedarf, die 2010 in Form von Solvency II existieren soll. Die veralteten Regelungen aus Solvency I widersprechen sich stellenweise mit einem guten Risikomanagement, wie es allerdings die heutige Finanzwelt erfordern würde. Alles in Allem sprechen viele Gründe für Solvency II.
Solvency I
Seit dem Jahre 2005 sind solche Versicherungsunternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, die am Kapitalmarkt angesiedelt sind.