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Solvabilität

Mit dem Begriff „Solvabilität“ meint man allgemein die Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften. Die Rahmenbedingungen hierfür bilden zum Einen Basel II für das Bankenwesen und zum Anderen Solvency II für das Versicherungswesen.

Als rechtliche Grundlagen dienen dabei die folgenden:

Bankenwesen
-> Solvabilitätsverordnung (SolvV)
-> Kreditwesengesetz (KWG)

Versicherungswesen
-> Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen haben gegenüber der Kundschaft grundsätzlich die Verpflichtung, genügend Eigenkapital in die Kredit- und Versicherungsgeschäfte einzubringen, sodass allen Verpflichtungen nachgekommen werden kann und jegliche Risiken abgedeckt sind.

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