Skontroführer
Der Skontroführer ist eine Art Börsenmakler, der ausschließlich im Präsenzhandel (Parketthandel) tätig ist. Er vermittelt Börsengeschäfte und stellt die Börsenpreise fest. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Börsengesetz (BörsG) und das 4. Finanzmarktförderungsgesetz.
Der Skontroführer stimmt mit dem Unterschreiben seines Dienstvertrages diesen Gesetzgebungen zu, welche insbesondere das Preisfeststellungsgesetz und die Unparteilichkeit, die damit verbunden ist, beinhalten.
Die Aufgaben eines Skontroführers sind klar definiert. Dabei wird auf sein Mitwirken an einem „geordneten Marktverlauf“ hingewiesen, welches durch die Vermittlung von Börsengeschäften eingehalten werden soll.
Ausgeschlossen wird im Vertrag des Skontroführers, dass seine Unternehmungen nicht dazu ausgenutzt werden, Trends unrechtmäßig zu verstärken. Auf die bereits angesprochene Neutralität, die der Skontroführer zu wahren hat, wird explizit hingewiesen. Allerdings handelt der Skontroführer frei von jeder Weisung, wenn es um die Festsetzung der Preise geht.
Weiterhin unterliegt die Arbeit des Skontroführers dem wachsamen Auge der Aufsichtsbehörde. Daher muss sicher gestellt sein, dass diese Arbeiten für die Aufsichtsbehörde absolut nachvollziehbar gestaltet sind.
Der Skontroführer ist weiterhin dazu verpflichtet, alle seine Kunden und deren Angelegenheiten gleichwertig zu behandeln; unabhängig davon, in welche Aktie ein Kunde investieren muss. Damit ist ein Skontroführer als neutraler Wertpapiervermittler anzusehen.